Vorrats-GmbH ohne Stammkapital kaufen

Eine GmbH kann nur genutzt werden, wenn die Gesellschafter ein Stammkapital von EUR 25.000 aufbringen können. Mit diesem Stammkapital soll der Geschäftsführer Investitionen tätigen und so Gewinne erwirtschaften. Nach Einzahlung gehört das Stammkapital nicht mehr den Gesellschaftern, sondern der GmbH. Die GmbH ist eine juristische Person und hat im Geschäftsleben die gleichen Rechte wie eine natürliche Person, die juristische Bezeichnung für einen Menschen.


Vorratsgesellschaften ohne Kapital

Bis zum Jahr 2002 war es durchaus üblich, eine Vorrats-GmbH zu kaufen und den Kaufpreis durch das übergebene Stammkapital mitzufinanzieren. Dazu brachte der Vorratsgesellschaften-Verkäufer das Stammkapital in bar mit, zahlte es an den Käufer aus, um es dann wieder als Kaufpreis zu vereinnahmen. Manch ein Vorrats-GmbH-Verkäufer machte sich nicht mal die Mühe oder hatte schlicht nicht die finanziellen Mittel, ein Bankkonto für die Vorratsgesellschaft einzurichten und darauf das Stammkapital rechtssicher einzuzahlen. Es wurden nur Quittungen ausgestellt.

Nach diversen Entscheidungen deutscher Gerichte ist das heute unbestritten nicht mehr möglich und stellt für Käufer und Verkäufer ein unkalkulierbares Risiko dar.

Es ist ja auch unmittelbar einsichtig: Gibt der neue Geschäftsführer das Kapital der Vorrats-GmbH an den Gesellschafter zurück, steht es der ehemaligen Vorratsgesellschaft nicht mehr zur Verfügung. Geschäftspartner, die darauf vertrauen, dass die GmbH mit einem Kapital von EUR 25.000 an den Start ging, dürften sich zu Recht betrogen fühlen.


Hohe Nachzahlung im Insolvenzfall

Im Insolvenzfall wird der Insolvenzverwalter die ersten Kontoauszüge nach der Gründung ansehen. Ist das Kapital nachhaltig eingezahlt oder wurde es schnell wieder zurückgezahlt. Stellt er Unregelmäßigkeiten fest, wird er weiter nachforschen und versuchen, Geschäftsführer und Gesellschafter auf Zahlung in Anspruch nehmen. Wurde das Gesellschaftsvermögen zwecks Kaufpreiszahlung an den Verkäufer der Vorrats-GmbH gezahlt, kann sich der Insolvenzverwalter das Geld sogar von diesem zurückholen. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2012, AZ. I-16 U 55/11).


Geschäftsführer einer ehemaligen Vorratsgesellschaft macht sich strafbar

Vor dem Notar versichert der neue Geschäftsführer, dass sich das Stammkapital der Vorrats-GmbH, abzüglich der bisher aufgelaufenen Gründungskosten in seiner freien und endgültigen Verfügung als Geschäftsführer befindet.

War geplant, das Stammkapital direkt nach Gründung oder Kauf an den Gesellschafter zurückzureichen, gehen Richter davon aus, dass das Stammkapital nicht in freier und endgültiger Verfügung des Geschäftsführers gewesen ist. Der Geschäftsführer hat eine falsche Angabe gemacht. In § 82 GmbHG ist die Strafbarkeit falscher Angaben geregelt. Es handelt sich dabei um den Straftatbestand des Gründungsschwindel gemäß § 82 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG. Dort heiß es:

§ 82 GmbHG

Falsche Angaben

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer … als Gesellschafter oder als Geschäftsführer zum Zweck der Eintragung der Gesellschaft über die Übernahme der Geschäftsanteile, die Leistung der Einlagen, die Verwendung eingezahlter Beträge,… über Sondervorteile, Gründungsaufwand und Sacheinlagen,… falsche Angaben macht.


Die angedrohte Freiheitsstrafe von 3 Jahren zeigt, welches Gewicht der Gesetzgeber der Versicherung des Geschäftsführers beimisst. Der Verkäufer macht sich der Beihilfe zum Gründungsschwindel strafbar.


Unsere Empfehlung für Vorratsgesellschafts-Interessenten

Lassen Sie sich keinesfalls auf Verkäufer von Vorratsgesellschaften ein, die anbieten, nur Quittungen auszutauschen oder die von Ihnen keine Bezahlung des Stammkapitals erwarten. Fließt nur das Aufgeld, begehen Sie u. U. eine Straftat, den Gründungsschwindel. Diese Verkäufer werden nach mehr oder weniger langer Zeit in das Visier der Staatsanwaltschaft geraten, da sie in vielen Fällen Beihilfe zum Gründungsbetrug begehen. Auch für die Käufer der verkauften Vorrats-GmbHs wird sich der Staatsanwalt dann interessieren und Ermittlungsverfahren einleiten.

Wenn Sie nicht über ein Barkapital in Höhe des Kaufpreises einer Vorratsgesellschaft verfügen, kaufen Sie keine Vorrats-GmbH, sondern eine Vorrats-UG. Die UG hat zwar nicht das Image einer GmbH, dafür starten Sie mit reiner Weste und können Nachts gut schlafen.

Hinweis: Wir erbringen keine Rechts- und / oder Steuerberatung!

... noch Fragen? Telefon: 0162 / 618 73 81