Sie rufen uns an und besprechen mit uns Ihre Wünsche und Anforderungen. Bitte beachten Sie, das wir keine Rechts- und / oder Steuerberatung erbringen.
Wir stimmen mit unserem oder Ihrem Hausnotariat einen Beurkundungstermin ab.
Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit unserem Hausnotariat können
wir bei Bedarf innerhalb weniger Stunden beurkunden.
Sie senden uns Ihre Daten, am besten mit Hilfe der ausgefüllten Checkliste.
Auf Basis dieser Daten bereitet unser oder Ihr Hausnotariat die notwendigen Urkunden vor.
In einem Notartermin werden Kaufvertrag und neuer Gesellschaftsvertrag beurkundet.
Im neuen Gesellschaftsvertrag wird in der Regel der Firmenname, die sogenannte Firmierung,
und der Unternehmensgegenstand geändert.
Nach Unterzeichnung der Anmeldung durch den neuen Geschäftsführer übermittelt das
Notariat die Änderungen in elektronischer Form an das zuständige Handelsregister.
Mit Eingang der Änderungsmeldung beim zuständigen Handelsregister - so hat es der
Bundesgerichtshof - festgelegt, können Sie mit Ihren Geschäften beginnen. Es ist
daher wichtig, dass das beauftragte Notariat die Dokumente schnell einreicht.
Die Kaufpreiszahlung ist möglich in bar oder per Vorabüberweisung.
Aufgrund des Geldwäschegesetz ist bei Barzahlung des Kaufpreises ein Nachweis über die Herkunft des Geldes, z. B. Auszahungsbeleg der Bank, zwingend erforderlich
Die Vorrats GmbH hat ein Geschäftskonto bei der Postbank. Gerne bereiten wir Ihnen die notwendigen Unterlagen zur Übernahme des Kontos vor.
Alle für den Kauf erforderlichen Dokumente finden Sie - gegliedert nach Rechtsformen - in unserem Download-Bereich.
Hinweis: Wir erbringen keine Rechts- und / oder Steuerberatung!
... noch Fragen? Telefon: 0162 / 618 73 81