Sie rufen uns an und besprechen mit uns Ihre Wünsche und Anforderungen. Bitte beachten Sie, das wir keine Rechts- und / oder Steuerberatung erbringen.
Wir stimmen mit unserem oder Ihrem Hausnotariat einen Beurkundungstermin ab.
Aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit mit unserem Hausnotariat können
wir bei Bedarf innerhalb weniger Stunden beurkunden.
Sie senden uns Ihre Daten, am besten mit Hilfe der ausgefüllten Checkliste.
Auf Basis dieser Daten bereitet unser oder Ihr Hausnotariat die notwendigen Urkunden vor.
In einem Notartermin werden Kaufvertrag und neuer Gesellschaftsvertrag beurkundet.
Im neuen Gesellschaftsvertrag wird in der Regel der Firmenname, die sogenannte Firmierung,
und der Unternehmensgegenstand geändert.
Nach Unterzeichnung der Anmeldung durch den neuen Geschäftsführer übermittelt das
Notariat die Änderungen in elektronischer Form an das zuständige Handelsregister.
Mit Eingang der Änderungsmeldung beim zuständigen Handelsregister - so hat es der
Bundesgerichtshof - festgelegt, können Sie mit Ihren Geschäften beginnen. Es ist
daher wichtig, dass das beauftragte Notariat die Dokumente schnell einreicht.
Die Kaufpreiszahlung ist möglich in bar, per bankbestätigtem Scheck, per Notaranderkonto oder per Vorabüberweisung.
Nach dem Notartermin wird der neuen Geschäftsführung sofort das Bankkonto der
Gesellschaft übergeben. Sie können wenige Minuten nach dem Beurkundungstermin über das
Geld verfügen.
Wenn Sie wünschen, können Sie das Guthaben sofort in bar mitnehmen.
Alle für den Kauf erforderlichen Dokumente finden Sie - gegliedert nach Rechtsformen - in unserem Download-Bereich.
Hinweis: Wir erbringen keine Rechts- und / oder Steuerberatung!
... noch Fragen? Telefon: 0162 / 618 73 81